Kosten
Wir helfen Ihnen weiter
Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um das weitere Vorgehen gemeinsam zu besprechen.
Wir sind telefonisch unter 0671.9208918 oder per E‑Mail kontakt@kanzlei-kessler einfach für Sie zu erreichen.
Vergütung
In arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz hat unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zu tragen. Ob sich für Sie lohnt, ein Verfahren anzustreben, klären wir gleich zu Anfang beim Erstgespräch.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, unterstützen wir Sie gerne zu prüfen, ob auch Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung durch Ihre Versicherung gedeckt sind.
Wir klären darüber hinaus die Möglichkeit, ob Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden kann.